Arbeitskreissitzung der Gesunden Gemeinde (Mai 2022)
Am 4. Mai 2022 findet wieder eine Arbeitzkreissitzung der Gesunden Gemeinde statt.
Informationsmaterial Ukraine
Das Land NÖ richtet eine Hotline für alle ein, die Quartiere für die vertriebenen Frauen & Kinder anbieten:
Tel.: 027 42 / 9005-0 (Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgt) bzw. Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zudem wurde von der Bundesbetreuungsagentur (BBU) eine Plattform geschaffen, über die Privatpersonen Schlafplätze für Flüchtlinge aus der Ukraine anbieten können.
Über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können Private kundtun, für wie viele Menschen Platz für eine Unterkunft zur Verfügung wäre.
Für eine größere Ansicht bitte Bild anklicken.
Informationen des Zivilschutzverbandes
Auf der Homepage Niederösterreich hilft. (land-noe.at) finden Sie aktuelle Informationen zu Hilfsangeboten für unsere ukrainischen Nachbarinnen und Nachbarn.
- Hotline +43 (0) 2742 / 9005 – 15000
- E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Covid-19 Öffnungsverordnung
Am 19. Mai 2021 tritt die angekündigte COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft. Es gibt dann keine allgemeinen Ausgangsbeschränkungen mehr. Grundregel der Öffnung ist, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wird. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht.
Die Gültigkeitsdauer für Tests, Genesungen und Impfungen hier im Überblick:
- Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: gilt nur für die Dauer des Aufenthalts
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
- Antigentest: 48 Stunden
- PCR-Test: 72 Stunden
- Genesene Personen: bis 6 Monate nach der Krankheit
- Geimpfte Personen: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für max. 3 Monate sowie 9 Monate nach der Zweitimpfung, bei nur einmal zu verabreichenden Impfstoffen 9 Monate nach dieser Impfung.
Auch weiterhin besteht in der Teststraße in Perschling die Möglichkeit kostenloser Antigen-Schnelltests:
Termine: jeden Dienstag und Donnerstag von 16.00 bis 19.00 Uhr (auch am 3. Juni)
Wo: Gemeindeamt Perschling (Durchgang im Hof), Hauptstraße 21, 3142 Perschling
Parkmöglichkeiten: Gemeindehof, Volksschule Perschling
Finden Sie hier weiterführende Links und Informationen zur Öffnung, Impfung und Handy-Signatur:
Bundesgesetzblatt - Öffnungsverordnung COVID-19
Gemeindebund - Zusammenfassung der Regeln ab 19. Mai 2021
A-Trust - Handysignatur - Aktivierung und Registrieungsstellen
Corona - Imfpung - Informationen des Sozialministerium
Für eine größere Ansicht auf das Bild klicken
Kostenlose Antigen-Schnelltests ab Donnerstag 11. Februar 2021
Neue Öffnungszeiten ab 13. Juli 2021 - jeden Dienstag und Donnerstag von 17.00 - 19.00 Uhr
Termine: jeden Dienstag und Donnerstag von 16.00 - 19.00 Uhr
Wo: Gemeindeamt Perschling (Durchgang im Hof), Hauptstraße 21, 3142 Perschling
Parkmöglichkeiten: Gemeindehof, Volksschule Perschling,
Auch an den Feiertagen 13. Mai und 3. Juni 2021 ist die Teststraße uneingeschränkt geöffnet!
Die Gemeinde Perschling, die Marktgemeinde Kapelln und die Marktgemeinde Würmla bieten gemeinsam mit der Unterstützung vom Roten Kreuz Herzogenburg und freiwilligen Helfern ab Donnerstag 11. Februar 2021 die Möglichkeit für kostenlose Antigen-Schnelltests an.
Breites und regelmäßiges Testen der Bevölkerung ist eine wichtige Grundlage, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Viele Bürgerinnen und Bürger benötigen für den Besuch von Pflege- und Seniorenheimen, Krankenhäusern, Arbeitsstellen oder für den Besuch von div. Dienstleistungsbetrieben (wie z.B.: Friseur, Masseur, etc.) die Bestätigung über einen abgelegten COVID-19 Antigen-Schnelltest.
Zutritt nur mit FFP2- Maske und e-Card. Einen Ausweis bitte bereithalten
Die Teststraße darf von Personen mit Covid-19 Symptomen nicht betreten werden. Hier bitte mit der Corona-Hotline 1450 in Kontakt treten.
Für Personen, welche erst vor kurzem an Covid-19 erkrankt waren, ist eine Teilnahme nicht sinnvoll.
Die Abwicklung erfolgt in gewohnter Weise wie bei den Flächentests im Dezember und Jänner. Die Voranmeldung soll über www.Testung.at erfolgen, damit verkürzt sich die Wartezeit vor Ort.
Die Anmeldung ist einmalig erforderlich – Ihre Daten bleiben dann für 3 Monate im System gespeichert und Sie können dann natürlich auch jede andere Teststraße in NÖ aufsuchen.
Für Personen ohne Internetzugang erfolgt die Anmeldung vor Ort in der Teststraße durch unsere freiwilligen Helfer.
Wollen auch Sie als freiwilliger Helfer mitwirken – bitte einfach bei Ihrer Gemeinde melden!
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<---- Hier finden Sie eine Übersicht der Teststraßen im Bezirk St. Pölten Land. Zum öffnen der PDF Datei auf das Bild klicken.
Die drei Gemeinden bedanken sich jetzt schon für die Mithilfe bei allen und würden sich darüber freuen, wenn dieses Angebot zahlreich in Anspruch genommen wird!
Information Kriminalprävention
Finden Sie hier aktuelle Informationen bezüglich Kriminalprävention.
Kriminalprävention - Trickdiebstahlserie
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